EU-Ecolabel für Kosmetik und Tierpflegeprodukte soll Greenwashing beenden

Eine Übernahme der DNR EU-Umweltnews [Stand 28.10.2021]:

Das EU-Umweltzeichen kann von nun an auch für alle kosmetische Produkte und Tierpflegeprodukte vergeben werden. Die EU-Kommission veröffentlichte in dieser Woche entsprechende Kriterien.

Die Ausweitung des Ecolabels soll es Verbraucher*innen ermöglichen, Aussagen von Unternehmen zu den Umweltauswirkungen ihrer Produkte besser einschätzen zu können. Derzeit seien auf „drei von vier in Europa verkauften Pflegeprodukten eine Umweltaussage oder ein Umweltzeichen“ zu finden – „und dennoch können viele dieser Aussagen irreführend sein“, erklärte die EU-Kommission.

Um das EU-Umweltzeichen zu erhalten, müssen die Produkte unter anderem eine geringe Toxizität für Wasserorganismen aufweisen und über biologisch abbaubare Inhaltsstoffe verfügen. Hormonell wirksame Stoffe, Allergene, sensibilisierende Chemikalien und per- und polyfluorierte Alkylsubstanzen (PFAS) dürfen nicht enthalten sein. Die Produktverpackungen müssen zudem so ressourcensparend wie möglich und leicht zu recyceln sein. Auch die Herkunft von Inhaltsstoffen wie Palmöl wird bewertet und muss Nachhaltigkeitskriterien erfüllen.

Unternehmen können ihr Produkt mit dem europäischen Umweltzeichen versehen, wenn es bestimmte Kriterien erfüllt, die die Umweltauswirkungen auf Wasser, Boden und biologische Vielfalt verringern. Bisher konnten im Bereich Kosmetik nur sogenannte Rinse-off-Produkte wie Körperpflegemittel, Shampoo und Conditioner das EU-Umweltzeichen erhalten. Die aktualisierten Kriterien gelten für alle kosmetischen Produkte, die unter die EU-Kosmetikverordnung fallen. Im Bereich Tierpflege gelten sie nun für „Rinse-off“-Produkte.

Das Europäische Umweltbüro hatte sich für die Ausweitung des Ecolabels auf alle Kosmetika eingesetzt und die Entscheidung bereits vor einigen Monaten begrüßt. „Die überarbeiteten Kriterien … machen das EU-Umweltzeichen zu einem guten Leitfaden für Verbraucher*innen, die sich für die Auswirkungen von Kosmetika auf den Planeten interessieren“, erklärte Blanca Morales, Koordinatorin für das EU-Ecolabel für das EEB und die Verbraucherschutzorganisation BEUC.

Die aktualisierten Kriterien gelten bis Ende 2027.

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