Bienenschützer:innen atmen auf: EuGH bestätigt Neonikotinoid-Verbot

Eine Übernahme von EU-Umweltnews

Die Entscheidung der EU-Kommission, 2013 die Pestizide Imidacloprid, Clothianidin und Thiamethoxam aufgrund ihrer bienenschädlichen Auswirkungen zu verbieten, war rechtens. Das urteilte der Europäische Gerichtshof (EuGH) in einem Berufungsfall zwischen dem deutschen Chemie- und Pharmakonzern Bayer und der EU-Kommission.

Das Urteil

Die wissenschaftlichen Hinweise darauf, dass die Verwendung der Neonikotinoide in der Landwirtschaft ein hohes Risiko für Bienen darstelle, seien im Sinne des Vorsorgeprinzips ausreichend gewesen, um die Stoffe zu verbieten, urteilten die Richter:innen am Donnerstag. Damit wiesen sie die Berufung von Bayer gegen das Urteil des Europäischen Gerichts von 2018 ab, das zur selben Schlussfolgerung gelangt war (siehe EU-News vom 17.05.2018). Der EuGH hat das 2013 von der EU-Kommission ausgesprochene Verbot der drei Wirkstoffe damit in letzter Instanz bestätigt.

Mehrere Organisationen hatten die EU-Kommission sowohl im ersten Verfahren als auch beim Berufungsverfahren als Streithelfer unterstützt, namentlich der Deutsche Berufs- und Erwerbsimkerbund (DBIB), unterstützt von der Aurelia Stiftung, der Österreichische Erwerbsimkerbund, das Pesticide Action Network Europe (PAN Europe), Bee Life European Beekeeping Coordination, Buglife – The Invertebrate Conservation Trust und Greenpeace.

Reaktionen

Die unterstützenden Organisationen begrüßten das Urteil, das klarstelle, dass in der EU der Schutz der Umwelt und der menschlichen Gesundheit Vorrang vor wirtschaftlichen Interessen haben müssen. Das Urteil habe eine „herausragende Bedeutung für den Insektenschutz und eine umweltverträgliche Landwirtschaft“, hieß es von der Aurelia Stiftung.

Thomas Radetzki, Vorstand der Aurelia Stiftung, forderte Konsequenzen für den zukünftigen Umgang mit giftigen Pestiziden in der EU: „Für dieses Urteil haben wir mehr als sieben Jahre lang gestritten. Jetzt ist die Politik gefragt. Wir erwarten, dass das Zulassungsregime für Pestizidwirkstoffe und Pflanzenschutzmittel an die strengen Maßstäbe des obersten europäischen Gerichtes angepasst wird. Die Zulassungen der noch auf dem Markt befindlichen, gefährlichen Neonicotinoide müssen umgehend überprüft werden.“

PAN Europe begrüßte die Tatsache, dass der EuGH mit seinem Urteil klarstellte, dass die EU-Kommission neue Erkenntnisse der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) auch dann für die Bewertung einer Zulassung nutzen dürfe, wenn die Mitgliedstaaten diese noch nicht bestätigt haben. Martin Dermine, Referent bei PAN Europe, erklärte: „Dies ist ein Glücksfall, da es bis zu 10 bis 15 Jahre dauern kann, bis sich die Mitgliedstaaten auf eine Verschärfung der Regeln für die Bewertung von Pestiziden einigen.“ Das Urteil ermögliche es der EFSA und der EU-Kommission nun, Verbotsverfahren für giftige Pestizide unter Berücksichtigung neuester wissenschaftlicher Erkenntnisse zu beschleunigen, hofft Dermine.

Auch Greenpeace EU begrüßte das Urteil, machte aber darauf aufmerksam, dass es noch nicht „das Ende der Bedrohung für Bienen und andere Bestäuber in der EU“ bedeute. Noch immer nutzten Mitgliedstaaten Notfallzulassungen, die den Einsatz dieser verbotenen Pestizide weiter ermöglichen. Auch seien weiterhin die Verwendung anderer bienenschädlicher Neonikotinoide erlaubt, die 2013 nicht verboten wurden.

Martin Häusling, agrarpolitischer Sprecher der Grünen/EFA im EU-Parlament, kritisierte ebenfalls die häufige Nutzung der Notfallzulassungen, die „geltendes Recht und damit den dahinter stehenden Gedanken des Schutzes unserer Gesundheit und unserer Natur“ aushebelten. [km]

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