PFAS-Verbot: EU-Kommission geht mit kleinen Schritten voran
Eine Übernahme von den EU-Umweltnews des DNR:
Anfang August verabschiedete die EU-Kommission eine Änderung der Chemikalienverordnung REACH, mit der sie die Verwendung von rund 200 Per- und Polyfluoralkylverbindungen (PFAS) ab Februar 2023 verbietet.
Die Beschränkung umfasst die sechs Stoffe Perfluornonansäure, Perfluordecansäure, Perfluorundecansäure, Perfluordodecansäure, Perfluorethridecansäure und Perfluortetradecansäure. Außerdem sind auch deren Salze und Verbindungen davon betroffen. Somit ergeben sich laut der schwedischen Chemikalienagentur insgesamt etwa 200 PFAS.
Wie der Umweltinformationsdienst Ends Europe die schwedische Agentur zitiert, gehe es bei dem Verbot vor allem darum, möglichen künftigen Verwendungen zuvorzukommen. Bisher würden die betroffenen Stoffe in der Industrie nur selten eingesetzt. Die Beschränkung erlaube es aufgrund der hohen zulässigen Spurenwerte zudem weiterhin, dass die PFAS bei der Produktion als Nebenprodukt anfallen. Dies komme zum Beispiel bei der Herstellung kurzkettiger Alternativen vor.
Die schwedische Chemikalienagentur hatte den Beschränkungsvorschlag gemeinsam mit dem deutschen Umweltbundesamt bei der EU eingereicht.
Allgemeines PFAS-Verbot
In ihrer Chemikalienstrategie verkündete die EU-Kommission vergangenes Jahr, PFAS grundsätzlich und in einem gruppenbasierten Ansatz verbieten zu wollen – zumindest dort, wo ihr Nutzen aus gesellschaftlicher Sicht nicht unbedingt notwendig ist. Sechs Mitgliedstaaten hatten im Juli angekündigt, nächstes Jahr einen Vorschlag für ein solches Verbot einzureichen (siehe EU-News vom 20.07.) .Bei einer erfolgreichen Verabschiedung könnte das Verbot 2025 in Kraft treten.
PFAS reichern sich in der Umwelt an und verunreinigen Gewässer und Böden. Sie können sich sowohl auf die Umwelt als auch die menschliche Gesundheit schädlich auswirken.
In einer Antwort auf die Anfrage des Europaabgeordneten Sven Giegold (Grüne/EFA, Deutschland), bestätigte die EU-Kommission im August, einen gruppenbasierten Beschränkungsansatz für PFAS für Feuerlöschschäume im Oktober 2021 und für alle anderen Verwendungen 2022 einzuführen.