Verbotene Schadstoffe in Vielzahl online verkaufter Produkte
Eine Übernahme aus den EU-Umweltnews des DNR.
Die Europäische Chemikalienagentur (ECHA) hat die Einhaltung von Chemikalienrecht bei online verkauften Produkten untersucht. Ergebnis: Mehr als drei Viertel der inspizierten Artikel erfüllte mindestens eine EU-Vorschrift nicht.
78 Prozent der untersuchten Produkte seien nicht mit der REACH-Verordnung konform gewesen, erklärte die Behörde am Mittwoch. So habe sie beispielsweise krebserzeugende, erbgutverändernde oder fortpflanzungsgefährdende Stoffe (CMR) in Artikeln festgestellt. Enthalten Produkte solche beschränkten Stoffe, dürfen sie eigentlich nur für professionelle AnwenderInnen erhältlich sein. Die untersuchten Stoffe waren jedoch nahezu ausschließlich auch problemlos für VerbraucherInnen zu erwerben. Auch gegen die Vorschriften zu Phthalaten und Cadmium sei bei der Produktion von Spielzeug und Schmuckartikeln verstoßen worden, stellte die ECHA fest.
Bei den untersuchten Produkten handelte es sich unter anderem um Textilien, Leder, Kinderpflegeartikel, Spielzeug und Schmuck, bei denen die ECHA bereits ein Risiko für Verstöße gegen das Chemikalienrecht vermutet hatte.
Die ECHA untersuchte auch, ob die in den Online-Shops angebotenen Produkte die Verordnung über die Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung (CLP) und die Verordnung über Biozid-Produkte (BPR) einhielten. Gegen die CLP-Verordnung wurde demnach in der überwiegenden Mehrheit der untersuchten Fälle verstoßen, weil Informationen über die Gefahren des Produkts in der online-Werbung fehlten oder nicht deutlich genug sichtbar waren. Untersuchte Biozide verstießen zu 77 Prozent gegen die BPR-Verordnung.
Die ECHA leitete daraufhin mehr als 5.000 Durchsetzungsmaßnahmen ein und forderte die betroffenen Unternehmen auf, die Produkte aus dem Angebot zu nehmen oder die Werbung an die Vorschriften anzupassen. Sie rief „alle Akteure“ dazu auf, „den Verbraucherschutz bei Online-Verkäufen proaktiv zu verbessern“