Giftfreie Umwelt einen Schritt weiter?

Eine Übernahme aus den EU-Umweltnews des DNRs:

Der „Fahrplan für Beschränkungen“ (Restriction Roadmap) enthält die politische Verpflichtung, bestehende Gesetze zu nutzen, um alle Flammschutzmittel – Chemikalien, die häufig mit Krebs in Verbindung gebracht werden – und alle Bisphenole zu verbieten, die häufig in Kunststoffen verwendet werden, aber umwelthormonell wirken. Außerdem sollen alle Formen von PVC, dem am wenigsten recycelbaren Kunststoff, der große Mengen an giftigen Zusatzstoffen enthält, verboten werden. Eine Einschränkung soll für alle besonders langlebigen PFAS-Chemikalien (Per- und Polyfluoralkylsubstanzen) sowie rund 2.000 schädliche Chemikalien, die in Babywindeln, Schnullern und Kinderpflegeprodukten enthalten sind, gelten. Der Verbotsprozess soll innerhalb der nächsten zwei Jahre beginnen.

„Wenn die Maßnahme umgesetzt wird, handelt es sich um die bisher umfangreichste regulatorische Streichung von zugelassenen Chemikalien, bezogen auf Stoffe, gegen die Umwelt-, Verbraucher- und Gesundheitsgruppen seit Jahrzehnten gekämpft haben“, urteilte das Europäische Umweltbüro (EEB). Die Roadmap sei ein schneller erster Schritt einer EU-Chemikalienstrategie, die ab Ende 2022 grundlegend geändert werden soll. Idealerweise sollten die betreffenden Chemikalien möglichst bis 2030 verschwunden sein, so das EEB. Immernoch befänden sich etwa 12.000 Chemikalien, von denen bekannt ist, dass sie Krebs und Unfruchtbarkeit verursachen, die Wirksamkeit von Impfstoffen verringern und andere gesundheitliche Auswirkungen haben, in vielen Produkten. Es sei aber zu befürchten, dass die Industrie und teilweise auch einige Mitgliedstaaten den Vorschlag der EU-Kommission abschwächen wollen, zumindest gab es Versuche bei früheren Entwürfen des Fahrplans, kritisierte die Organisation. Der Chemiesektor sei der viertgrößte Industriesektor in der EU.

Die BUND-Geschäftsführerin Antje von Broock begrüßte „das bislang ehrgeizigste Vorhaben zur Beschränkung von problematischen Stoffen“ und betonte, dass es gut sei, dass die EU dem Druck der Chemiebranche nicht nachgegeben und einen umfassenden Fahrplan mit der Möglichkeit, ganze Stoffgruppen zu verbieten, aufgestellt habe. „Damit können Hersteller nicht mehr einfach den einen verbotenen Stoff durch andere Chemikalien derselben Schadstoffgruppe ersetzen und langwierige Einzelprüfungen von Chemikalien entfallen.“ Die Industrie dürfte zwar „wenig begeistert sein und protestieren“. Die EU solle aber an ihrem Null-Schadstoff-Ziel festhalten, dann könne „demnächst Schluss sein mit dem Gift in unseren Lebensmittelverpackungen, in Elektronik, Baumaterialen oder Kosmetik“, so von Broock.

Neue Vorschriften für die Ausfuhr von 22 Chemikalien

Die Europäische Chemikalienagentur ECHA hat 22 neue Stoffe in die sogenannte PIC-Verordnung über die Aus- und Einfuhr gefährlicher Chemikalien aufgenommen. Demnach müssen EU-Exporteure für diese 22 Chemikalien eine Ausfuhrnotifikation beschaffen. Die Änderung enthält auch ein Verbot für die Ausfuhr von vier Chemikalien. Die Aktualisierung wurde am 20. April 2022 im Amtsblatt veröffentlicht und wird ab dem 1. Juli 2022 gelten. Bei den 22 zusätzlichen Chemikalien handelt es sich um 15 Pestizide und sieben Industriechemikalien, darunter alle Stoffe, die Benzol als Bestandteil in Konzentrationen von über 0,1 Gewichtsprozent enthalten. Für die meisten dieser Chemikalien ist neben der Ausfuhrnotifikation auch eine ausdrückliche Zustimmung des einführenden Landes erforderlich, bevor die Ausfuhr erfolgen kann.

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