Ein Resümee aus den Virtuellen Arbeitsgruppen zu SAICM

Der Strategische Ansatz für ein internationales Chemikalienmanagement (Strategic Approach to International Chemicals Management, SAICM) wurde 2006 initiiert um ein nachhaltiges Management von Chemikalien über den ganzen Lebenszyklus zu erreichen. Das SAICM-Mandat endete 2020 und das selbstgesteckte Ziel wurde nicht erreicht. Seit 2015 wurde bereits über eine Weiterentwicklung von SAICM und über Empfehlungen für ein SAICM-Beyond-2020 innerhalb eines Intersessional Process (IP4) diskutiert. In dem Zeitraum von 2015-2020 fanden drei Intersessional Process statt. Durch die 2020 aufkommende Corona-Pandemie wurde das vierte Treffen des Intersessional Process sowie die ursprünglich auch für 2020 angesetzte International Conference on Chemicals Management 5 (ICCM5) abgesagt. Auf der ICCM5 sollte ein neues SAICM-Mandat beschlossen werden. Um die Arbeit an einem SAICM-Folgeabkommen dennoch voranschreiten zu lassen, wurden Virtual Working Groups (VWG) ins Leben gerufen. Insgesamt gab es 4 dieser VWG zu den Themen:

  1. Targets and Milestones (Ziele und Meilensteine)

  2. Governance and mechanisms to support implementation (Governance und Unterstützung von Umsetzungsmechanismen)

  3. Issues of concern (Besorgniserregende Themen)

  4. Financial consideration (finanzielle Belange)

Die VWGs sollten dabei den eigentlichen Verhandlungsprozess der IP4 nicht ersetzen, sondern boten vielmehr die Möglichkeit für die Diskussionspunkte, um ein SAICM-Beyond-2020 zu sensibilisieren und eine breite Diskussion ermöglichen. Die Teilnahme an den Diskussionen war jedoch nicht immer für alle Teilnehmenden gleichermaßen möglich, da Verbindungsprobleme, Teilnahme aus unterschiedlichen Zeitzonen, Sprachbarrieren und kurze Fristen für die Einreichung von Diskussionsvorschlägen, die Partizipationsmöglichkeiten sehr ungleich gestalteten.

Im Folgenden werden die Arbeitsgruppen 1,2 und 3, sowie ihre Ergebnisse kurz vorgestellt. Einen ausführlichen Bericht finden Sie im Bericht von HEJ-Support.

1.      Targets and Milestones

Die bestehenden Indikatoren wie Ziele und Meilensteine im SAICM-Prozess sind nicht hilfreich, da sie nicht die Wirkung, sondern den Prozess in den Fokus nehmen. Für ein Folgeabkommen muss dies geändert werden und eine unabhängige Überprüfung der Ziele und Meilensteine verpflichtend werden, so die Haltung der NGOs zu dem Thema dieser VWG.

In insgesamt fünf virtuellen Treffen wurden verschiedene mögliche Formulierungen für ein SAICM-Folgeabkommen diskutiert. Dabei haben sich die verschiedenen Stakeholder auf erste Indikatoren geeinigt und die Option für neue Indikatoren offengelassen. Die teilnehmenden NGOs forderten, dass die Indikatoren messbar und sinnvoll sind; es nicht zu viele werden, damit die Überprüfung machbar bleibt; und der Aufwand für ein Monitoring gering bleibt. Der Prozess ist aber noch nicht vorbei und es bedarf noch einiger Arbeit vor der IP4 und der ICCM5.

2.      Governance and mechanisms to support implementation

Die zweite VWG traf sich insgesamt achtmal online. Hierbei entstanden verschiedene Empfehlungen für den SAICM-Prozess, wie eine Implementierung gestärkt werden kann. Ein Hauptfokus der VWG lag dabei auf der Implementierung auf einem Nationalen Level, Regionale und Sektorale Kooperation und verbesserte Einbeziehung der verschiedenen Stakeholder. So wurde sich auf die Einrichtung von nationalen Aktionsplänen geeinigt, die die jeweiligen regionalen und nationalen Prioritäten adressieren sollen und als Basis für Reporte über den Fortschritt im Chemikalienmanagement genutzt werden. Außerdem soll das Thema intersektoral, d.h. in verschiedenen Politikressorts verankert werden. Zusätzlich sprach sich die VWG für ein Science-Policy-Interface (SPI) aus und entwickelte entsprechende Empfehlungen. So solle ein SPI alle Stakeholder und Politikbereiche einbinden und neue Wege finden, wie die Wissenschaft, Zivilgesellschaft, Industrie und Politik einbezogen werden kann. Insbesondere müssten auch Expert*innen aus dem Globalen Süden, Indigene Communities und Gender-Expert*innen Gehör finden.

3.      Issues of Concern

Die VWG 3 – Issues of Concern (IoC) – sollte Vorschläge erarbeiten, wie die Arbeit zu den IoC vorangebracht werden kann. Dabei zielte der Arbeitsauftrag auch darauf ab, Lücken bei den bestehenden Issues of Concern zu identifizieren und Vorschläge für die Identifizierung neuer Issues of Concern zu formulieren. Die Arbeitsgruppe entwickelte Formulierungen für die Definition of IoC; machte Vorschläge für die benötigten Informationen, damit ein IoC nominiert werden kann; und was zur Übernahme eines IoC durch die ICCM nötig ist. Zu den bestehenden acht Issues of Concern kann festgehalten werden, dass der Fortschritt ganz unterschiedlich ist, es jedoch an allen Punkten weiterer Arbeit bedarf. Außerdem muss genauer benannt und bekannt werden, welche Ressourcen es braucht und wer die Arbeit an den bestehenden IoC fortführt.

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