Ein neues Menschenrecht ist geboren – Wir gratulieren zu einem erfolgreichen Kampf!
Vergangenes Wochenende fiel eine bahnbrechende Entscheidung: Am Freitag erkannte der Menschenrechtsrat der Vereinten Nationen in seiner Resolution 48/13 zum ersten Mal an, dass eine saubere, gesunde und nachhaltige Umwelt ein Menschenrecht ist. Gleichzeitig hat der Rat in einer zweiten Resolution (48/14) die Auswirkungen der Klimakrise auf die Menschenrechte stärker in den Mittelpunkt gerückt und eine Sonderberichterstatter eingesetzt, der sich speziell mit diesem Thema befassen soll.
Die Anerkennung dieses Menschenrechts war ein langer Kampf. Er wurde bereits seit den 1990er Jahren geführt. Initiiert haben ihn zivilgesellschaftliche Initiativen aus Staaten, die besonders von den Folgen der Klimakrise betroffen sind. An vorderster Front kämpften indigene Gruppen für dieses Menschenrecht. Ihnen allen möchten wir zu diesem diesem erfolgreichen Ausgang gratulieren.
We love 48/13
Die Entscheidung des Menschenrechtsrates sende eine starke Botschaft an Gemeinschaften in der ganzen Welt, die mit der Klimakrise zu kämpfen haben, sagte Catalina Devandas Aguilar, Costa Ricas Botschafterin. Jennifer Morgen, die Geschäftsführerin von Greenpeace International nennt die Anerkennung des Rechts „historisch“. Schon viel zu lange hätten Gruppen auf der ganzen Welt gefordert, dass dieses Recht, das in vielen nationalen Gesetzen und Verfassungen bereits verankert ist, auch weltweit geschützt werde. Es sei ein Sieg für alle Menschen auf der ganzen Welt über profitgierige Umweltverschmutzer*innen, sagt sie.
Auch die Hohe Kommissarin der Vereinten Nationen für Menschenrechte, Michelle Bachelet, feiert den Sieg. Bachelet würdigte die Bemühungen einer Vielzahl von Organisationen der Zivilgesellschaft, darunter Jugendgruppen, nationale Menschenrechtsinstitutionen, Organisationen indigener Völker, Unternehmen und viele andere, die sich weltweit für die volle internationale Anerkennung dieses Rechts einsetzten. Sie betonte, wie wichtig es sei, dass auch die Rechte auf Beteiligung, Zugang zu Informationen und Zugang zu Gerichten respektiert werden würden, damit das Menschenrecht auf eine gesunde Umwelt vollständig verwirklicht werden kann. Die Hohe Kommissarin wies darauf hin, dass im vergangenen Jahr eine noch nie dagewesene Zahl von Umweltaktivist*innen ermordet wurde, und forderte die Staaten auf, entschlossene Maßnahmen zu deren Schutz und Stärkung zu ergreifen.
Ein Zugeständnis, das Folgetaten verlangt
Die Weltgesundheitsorganisation (WHO) schätzt, dass etwa 13,7 Millionen Todesfälle pro Jahr – das heißt rund 24,3 % der weltweiten Todesfälle – auf Umweltrisiken wie Luftverschmutzung und chemische Belastung zurückzuführen sind. Angesichts dieser Zahlen ist die Erklärung vom Freitag ein Minimal-Zugeständnis. Denn: Die Resolution ist rechtlich nicht bindend. Sie hat lediglich das Potenzial globale Standards zu prägen. Zum Beispiel bietet sie Anwält*innen, die sich mit Klimaprozessen befassen, eine Argumentationshilfe in Fällen, in denen es um Umwelt und Menschenrechte geht.
Doch der Kampf der meisten Menschen der Welt – insbesondere indigener Gruppen und Menschen aus dem Globalen Süden – ist hier noch nicht vorbei. Die Resolution ist ein wichtiges Zugeständnis der Staaten der Vereinten Nationen an Menschen, die von den Folgen der Klimakrise und Umweltzerstörung besonders betroffen sind. Nun gilt es, diesem Zugeständnis Taten folgen zu lassen und sich für Menschenrechte weltweit einzusetzen. Dies bedeutet auch: Maßnahmen im eigenen Land ergreifen, die sich positiv auf die Umwelt auswirken. Deutsche Konzerne wie BAYER exportieren schädliche Chemikalien in die ganze Welt. Schadstoffe wie PFAS werden nach wie vor in Verpackungen verwenden und gelangen in die Umwelt. Regionale Gewässer – wie z.B. der Rhein – sind voller Mikroplastik. Die neue Regierung hat viel zu tun.