Menschenrechte und gefährliche Stoffe

Der Sonderberichterstatter der Vereinten Nationen für die menschenrechtlichen Implikationen des vernünftigen Umgangs mit gefährlichen Stoffen und deren Entsorgung hat einen Bericht mit zehn Hauptbotschaften vorgelegt.

Darin heißt es, die Verschmutzung mit gefährlichen Stoffen sei die größte Quelle für vorzeitige Todesfälle in Entwicklungsländern und verursache ungefähr dreimal mehr Todesfälle als HIV/AIDS, Tuberkulose und Malaria zusammen. Sie wirke sich überproportional aus auf diskriminierte Personen, Gruppen und Völker.

Die Verantwortlichen müssten für ihre Taten auch durch die Anwendung menschenrechtlicher Standards zur Rechenschaft gezogen werden. Bis dahin solle ein Schwerpunkt auf die Vermeidung von Schäden gelegt werden. Das Umweltprogramm der Vereinten Nationen (UNEP) betone in seinem Global Chemicals Outlook II, dass alle Beteiligten ehrgeizige, globale Maßnahmen ergreifen müssten, um die nachteiligen Auswirkungen gefährlicher Chemikalien und Abfälle zu minimieren. Der vollständige Lebenszyklus von „gefährlichen Substanzen“ – ein Begriff, um alle Giftstoffe und Abfälle zu bezeichnen, die sich nachteilig auf die menschliche Gesundheit und die Umwelt auswirken – ihre Herstellung und ihr Transport, ihre Verwendung, ihr Handel und schließlich ihre Entsorgung spielten eine Rolle bei der Wahrnehmung grundlegender Menschenrechte.

Entsprechen formuliert der Bericht zehn Empfehlungen:

  1. Eine giftfreie Umwelt für gegenwärtige und zukünftige Generationen müsse gewährleistet werden.

  2. Die internationale Staatengemeinschaft müsse zusammenarbeiten, um Schäden durch die Exposition gegenüber gefährlichen Substanzen zu verhindern und zu bekämpfen

  3. Die Exposition gegenüber gefährlichen Substanzen aus der Geschäftstätigkeit müsse verhindert werden.

  4. Der Zugang zu Informationen über gefährliche Stoffe müsse für alle Personen gewährleistet sein.

  5. Eine sinnvolle und informierte Beteiligung aller Personen an Entscheidungsprozessen müsse gewährleistet sein.

  6. Rechenschaftspflichten und wirksame Abhilfemaßnahmen für durch gefährliche Substanzen verursachte Menschenrechtsverletzungen müsse gewährleistet werden.

  7. Menschenrechtsverteidiger:innen müssten geschützt werden.

  8. Die Menschenrechte von Menschen, die sich in besonders gefährdeten Situationen befinden, müssten geschützt, geachtet und gewahrt werden.

  9. Das Recht aller Menschen darauf, vom wissenschaftlichen Fortschritt und seinen Anwendungen zu profitieren, muss gewahrt werden.

  10. Das Vorsorgeprinzip muss beim Umgang mit gefährlichen und potenziell gefährlichen Stoffen eingehalten werden.

Den gesamten Bericht gibt es hier zum Download

https://www.ohchr.org/Documents/Issues/ClimateChange/materials/KMHazardousSubstances25febLight.pdf

Zur Seite des Sonderberichterstatters geht es hier

https://www.ohchr.org/EN/Issues/Environment/SRToxicsandhumanrights/Pages/Index.aspx

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