Rechtsgutachten zur Umsetzung eines deutschen Exportverbots für bestimmte Pestizide
Eine Übernahme von PAN-Germany:
Nachdem SPD, FDP und Bündnis 90/Die Grünen in ihrem Koalitionsvertrag angekündigt haben, den Export von bestimmten Pestiziden, die in der EU nicht zugelassen sind, aus Deutschland zu verbieten, hat das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) angekündigt, bis Ende 2022 einen Referentenentwurf für eine entsprechende Verordnung zu erarbeiten, die ab Frühjahr 2023 gelten soll. Ein Rechtsgutachten von Mirka Fries und Ida Westphal im Auftrag des European Center for Constitutional and Human Rights (ECCHR), der Heinrich-Böll-Stiftung, des INKOTA-netzwerk, des Pestizid Aktions-Netzwerk (PAN Germany) und der Rosa-Luxemburg-Stiftung zeigt, wie ein solcher Exportstopp möglichst umfassend zum Schutz der menschlichen Gesundheit und der Umwelt rechtssicher von der Bundesregierung umgesetzt werden kann.
Die zentralen Ergebnisse des Gutachtens sind:
Die umfassendste und beständigste Lösung zur Umsetzung eines Exportverbots für bestimmte Pestizide aus Deutschland ist die Novellierung des Pflanzenschutzgesetzes, sodass nicht nur der Export von fertigen Pestizidprodukten, sondern auch von reinen Pestizidwirkstoffen reguliert werden kann. Das BMEL, in dessen Kompetenzbereich das Gesetz fällt, ist aufgerufen, ein entsprechendes Gesetzgebungsverfahren einzuleiten. Dies sollte zusätzlich zur angekündigten Verordnung erfolgen (die Verordnungsermächtigung ist im §25 Absatz 3 Nr. 2 des Pflanzenschutzgesetzes geregelt).
Besonders umfassend begegnet ein deutsches Exportverbot den Doppelstandards dann, wenn Pestizidwirkstoffe und Pestizidprodukte nur exportiert werden dürfen, wenn deren Gefährlichkeit und Risiken für Mensch und Umwelt im Rahmen des EU Genehmigungs- und Zulassungsverfahrens geprüft und eine Genehmigung beziehungsweise Zulassung erteilt wurde. Auf diese Weise würden für die in Drittstaaten ausgeführten Pestizide die gleichen Standards angesetzt wie in Deutschland und der EU.
Lesen Sie hier die Zusammenfassung des Rechtsgutachtens „Umsetzung eines Ausfuhrverbots für bestimmte, gefährliche Pestizide aus Deutschland“.
Das gesamte Gutachten finden Sie hier.
Mit einem Ausfuhrverbot für bestimmte Pestizide wird ein Beitrag zum Abbau von Doppelstandards im Pestizidhandel geleistet. Doppelstandards entstehen unter anderem dadurch, dass Pestizide, die aus Gründen des Umwelt- oder Gesundheitsschutzes zwar im eigenen Land nicht eingesetzt werden dürfen, deren Verkauf in andere Länder dennoch legal ist. So werden Pestizidprodukte und -wirkstoffe, die in der EU nicht zugelassen beziehungsweise genehmigt sind, trotzdem aus Deutschland in das außereuropäische Ausland exportiert. Gerade im globalen Süden stellt der Einsatz dieser teils hochgefährlichen Pestizide eine große Gefahr für Bauern und Bäuerinnen, Landarbeiter*innen und die ländliche Bevölkerung dar.