Hüh und Hott in der Chemikalienpolitik
Eine Übernahme der EU-Umweltnews des Dnr, verfasst von Juliane Grüning:
Der Ausschuss für Regulierungskontrolle – ein eigenständiges Beratungsgremium innerhalb der EU-Kommission – hat Mitte November laut Medienberichten der Revision der EU-Chemikalienverordnung REACH „grünes Licht“ erteilt. Der Umweltinformationsdienst ENDS berichtete, dass der Ausschuss eine dazu nötige Folgenabschätzung genehmigt habe, wenn auch mit Vorbehalten. Dennoch könnte die EU-Kommission nun mit der Erarbeitung des Gesetzesvorschlages loslegen und - damit sogar etwas früher als im Arbeitsprogramm 2023 angedacht - das Ergebnis veröffentlichen.
Die Verschiebung der überarbeiteten REACH-Veröffentlichung auf das letzte Quartal 2023 war von Umweltverbänden scharf kritisiert worden (EU-News 18.10.2022, EU-News 19.10.2022). Denn laut der Umweltorganisation ChemSec sei entscheidend, dass das EU-Parlament genügend Zeit hat, um die REACH-Überarbeitung vor der Wahl einer neuen EU-Kommission im Jahr 2024 voranzutreiben. Nur so sei sicherzustellen, dass die Überarbeitung im Einklang mit dem europäischen Green Deal und der Chemikalienstrategie für Nachhaltigkeit stehe sowie entsprechend ehrgeizig durchgeführt wird wie versprochen. „Was die Prioritäten der nächsten EU-Kommission sein werden, wissen wir nicht“, so die Organisation.
Dieser indirekte „Startschuss“ durch den Regelungsausschuss ist eine gute Nachricht, denn unter anderem das im November erwartete „Recht auf Reparatur“ war durch eine negatives Votum des Ausschusses vorerst verhindert worden (Berichterstattung SZ).
CLP-Vorschlag vermutlich am 19. Dezember
Wiederum der Umweltinformationsdienst ENDS berichtet mit Bezug auf zwei ungenannte Quellen, dass der überarbeitete Vorschlag für die Verordnung zur Einstufung-, Kennzeichnung und Verpackung von Chemikalien (CLP) voraussichtlich am 19. Dezember kommen soll. Auch dieser Vorschlag war ursprünglich für ein früheres Datum vorgesehen gewesen.
ECHA: Ein Viertel der rückgewonnenen Stoffe aus Abfällen ist nicht REACH-konform
Die Europäische Chemikalienagentur ECHA hat kürzlich die Ergebnisse einer Pilotstudie veröffentlicht, die sich mit Substanzen beschäftigte, die aus Abfällen zurückgewonnen wurden. Demnach wurde bei 46 Fällen festgestellt, dass 26 Prozent der kontrollierten Stoffe gegen die REACH-Vorschriften verstießen. Die Inspektoren überprüften erstens, ob die zurückgewonnenen und die registrierten Stoffe identisch sind, und zweitens, ob Informationen über die sichere Verwendung verfügbar waren. In immerhin 96 Prozent der Fälle konnten Sicherheitsdatenblätter (SDB) mit zurückgewonnenen Stoffen und Gemischen vorgelegt werden. Wenn Informationen in den Sicherheitsdatenblättern fehlten, war das Hauptproblem die unklare Stoffidentität, so die ECHA. In 37 Prozent der kontrollierten Fälle wurden die wichtigsten Anforderungen der CLP-Verordnung an die Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von Chemikalien nicht erfüllt. Die festgestellten Verstöße führten laut ECHA zu schriftlichen Hinweisen, Geldbußen und Verwaltungsanordnungen.
Das Durchsetzungsforum der ECHA hat Mitte November beschlossen, dass das nächste REACH-Durchsetzungsprojekt von 2023 bis 2025 untersuchen soll, wie Unternehmen die Registrierungs-, Zulassungs- und Beschränkungsverpflichtungen für Produkte und Chemikalien erfüllen, die sie von außerhalb der EU importieren. Vorher war durch ein weiteres Pilotprojekts bekannt geworden, dass 23 Prozent der inspizierten Produkte nicht den Anforderungen des EU-Rechts entsprachen und weitere Kontrollen erforderlich sind. [jg]