EU-Gericht weist Klage ab: GenX bleibt auf EU-Liste der besorgniserregenden Chemikalien

Eine Übernahme von ChemTrust:

Heute hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg in seinem Urteil bestätigt, dass die Gruppe der GenX-Chemikalien, die zu den „ewigen Chemikalien“ zählen, in der EU zu Recht als „besonders besorgniserregend“ eingestuft wird. Damit hat der EuGH dem Chemieunternehmen Chemours eine Absage erteilt.

Der Hintergrund: Chemours hatte gegen die Europäische Chemikalienbehörde (ECHA) geklagt, um die 2019 getroffene Entscheidung über die Aufnahme von GenX-Chemikalien in die EU-Liste besonders besorgniserregender Stoffe rückgängig zu machen. Im September 2021 hatte die Umwelt- und Verbraucherschutzorganisation CHEM Trust gemeinsam mit der Umweltrechtsorganisation ClientEarth als Streithelfer an der Anhörung in Luxemburg teilgenommen.

Das Urteil ist ein wichtiges Signal für die EU-Chemikalienpolitik, denn parallel arbeitet die EU an einem Verbot der gesamten Stoffklasse der PFAS-Chemikalien, zu denen auch GenX gehört.

Ninja Reineke, Head of Science und Vorstandsvorsitzende von CHEM Trust Europe, sagt hierzu: „GenX-Chemikalien sind wie alle PFAS extrem persistent, das heißt, sie bauen sich in der Umwelt kaum ab. Sie als besonders besorgniserregend zu kennzeichnen, ist das Mindeste, ein Verbot sollte der nächste logische Schritt sein.“

CHEM Trust hatte die Aufnahme von GenX in die Kandidatenliste der EU-Chemikaliengesetzes REACH während der Konsultationsphase unterstützt. REACH verpflichtet die Hersteller der gelisteten Stoffe unter anderem, Informationen über die gefährlichen Eigenschaften der Chemikalien in ihrer Lieferkette weiterzugeben. Dies ist auch ein Signal an den Markt, in Alternativen zu investieren.

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