Verbote von PFAS und POPs
Eine Übernahme der EU-Umweltnews des DNR. Verfasst von Juliane Grüning
Schädliche Ewigkeitschemikalien: Einsatz für allgemeines PFAS-Verbot
Ein mögliches EU-Verbot von per- und polyfluorierten Alkylsubstanzen (PFAS) ist einen Schritt weiter. Verschiedene Behörden, unter ihnen das Umweltbundesamt (UBA), die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) und das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) haben am 13. Januar einen gemeinsamen Vorschlag zur Beschränkung von PFAS bei der Europäischen Chemikalienagentur ECHA eingereicht. Auch niederländische, dänische, norwegische und schwedische Behörden sind an diesem – nach Angaben des UBA „einem der umfangreichsten seit Inkrafttreten der REACH-Verordnung in 2007“ – Vorschlag beteiligt. Drei Jahre haben die Behörden der fünf Länder PFAS-Risiken für Mensch und Umwelt untersucht und auch zwei öffentliche Konsultationen abgehalten, um von der Industrie Informationen zur Verwendung der Stoffe zu erhalten. Die offizielle Veröffentlichung des Vorschlages durch die ECHA ist für den 7. Februar vorgesehen. Nach einer Rechtsprüfung durch die entsprechenden Ausschüsse soll voraussichtlich am 22. März eine sechsmonatige Konsultation starten. Die ECHA-Ausschüsse (RAC und SEAC) haben insgesamt 12 Monate Zeit für eine Stellungnahme (Timeline).
PFAS-Grenzwerte in Lebensmitteln
Seit 1. Januar 2023 gelten EU-Grenzwerte für den PFAS-Gehalt in Lebensmitteln, die innerhalb der Union verkauft werden dürfen. Nun liege es an den Lebensmittelherstellern und den Behörden, dafür zu sorgen, dass sie nicht überschritten werden, mahnte die Umweltorganisation ChemSec. Denn für die Unternehmen, die mit der Produktion von Alltagsprodukten und der dadurch verursachten Verschmutzung durch die sogenannten Ewigkeitschemikalien Gewinne erwirtschaften, gehe derweil alles seinen gewohnten Gang, kritisierte der Umweltverband. Die EU habe bisher kein allgemeines PFAS-Verbot erlassen. Im Sommer hatten die EU-Mitgliedstaaten auf Vorschlag der EU-Kommission lediglich beschlossen, gemeinsame Grenzwerte für PFAS in Fleisch, Fisch und Eiern einzuführen. Die neuen Grenzwerte gehen auf die Risikobewertung zurück, die die EU-Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) im Jahr 2020 durchgeführt hat.
POPs in Abfällen seit Dezember verboten
Am 29. Dezember 2022 ist die neue Verordnung zu langlebigen organischen Schadstoffen (Persistent Organic Pollutants – POPs) in Kraft getreten, die erstmals Grenzwerte für einige dieser Chemikalien in Abfällen einführt. Für fünf Stoffe wurden die bestehenden Grenzwerte verschärft und für vier neue Stoffe – die unter anderem in wasserdichten Textilien und Feuerlöschschäumen, in behandeltem Holz und anderen Stoffen vorkommen – wurden neue Grenzwerte vereinbart. Durch die Grenzwerte für diese Stoffe in Abfällen soll verhindert werden, dass sie wieder in die Kreislaufwirtschaft gelangen. In neuen Produkten sind POPs meist verboten, allerdings können sie bei der Entsorgung einiger Industrie- und Konsumgüter anfallen. Die Chemikalien haben schädliche Wirkungen auf die Organismen von Mensch und Tier.
Die Organisation ChemSec plädiert für Chemikaliensicherheit als Kriterium in der EU-Taxonomie für nachhaltige Finanzen. Eine Stellungnahme von ChemSec zu bisherigen Kriterien finden Sie in einer weitere EU-News (hier).