Neue Zeichen für Umwelthormone, langlebige und andere Gifte
Eine Übernahme der EU-Umweltnews des DNR:
Gibt es bald neue Gefahrenkennzeichnungen für Umwelthormone? Die EU-Kommission hat am 21. September einen Vorschlag für eine delegierte Verordnung vorgelegt, um die bereits bestehende EU-Verordnung über die Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung (CLP) zu erweitern, und eine zugehörige Konsultation gestartet. Außerdem: Besserer Schutz vor Asbestbelastungen.
Es geht um Chemikalien, die langlebig sind, sich im Körper anreichern und giftig sind (persistent, bioakkumulierbar und toxisch - PBT), sehr persistent und sehr bioakkumulierbar (vPvB), persistent, mobil und toxisch (PMT) sowie sehr persistent und sehr mobil (vPvM) sind. Und erstmals auch um Chemikalien, die bekanntermaßen das Hormonsystem des Menschen oder der Umwelt stören, sogenannte Umwelthormone oder auch endokrine Disruptoren (EDCs). Auch deren Gemische würden nun entsprechend geregelt und erkennbar von außen auf Produkten gekennzeichnet.
Da die Beweise für die endokrinschädlichen Eigenschaften von unterschiedlicher wissenschaftlicher Belastbarkeit sein können, so die EU-Kommission, wären zwei Kategorien von endokrinen Disruptoren zu schaffen: sowohl für die menschliche Gesundheit als auch für die Umwelt bekannte oder vermutete endokrine Disruptoren (Kategorie 1) und angenommene endokrine Disruptoren (Kategorie 2). Kommentare zur Konsultation können noch bis 18. Oktober eingereicht werden.
Das Umweltbündnis EDC Free Europe begrüßte den Vorschlag. Die Aufnahme von EDCs sei ein wesentlicher Schritt nach vorn, um die Verpflichtungen der EU-Chemikalienstrategie für Nachhaltigkeit einzuhalten und Mensch und Umwelt endlich besser zu schützen. Besonders wichtig sei, dass der Vorschlag eine zweite Gefahrenkategorie für vermutete EDCs enthält. Dies werde die Einstufung von Stoffen ermöglichen, für die es zwar umfangreiche, aber noch nicht genügend wissenschaftliche Beweise gibt, um sie in Kategorie 1 einzustufen, was zu mehr Transparenz in der Lieferkette und zu mehr Informationen für Arbeitnehmer und die Öffentlichkeit führe. Damit werde auch die Kohärenz mit dem derzeitigen CLP-Ansatz für die Einstufung von Stoffen mit krebserzeugenden, erbgutverändernden oder fortpflanzungsgefährdenden Eigenschaften (CMR) gewährleistet.
REACH und Asbest
Die EU-Kommission arbeitet nach Angaben des Umweltinformationsdienstes ENDS Europe Daily hinter den Kulissen weiter an der Überarbeitung der EU-Chemikalienverordnung REACH. Geplant ist eine (verspätete) Veröffentlichung im Mai 2023. Bereits veröffentlicht ist eine Mitteilung über den Weg hin zu einer asbestfreien Zukunft sowie ein Vorschlag zur Änderung der Richtlinie über Asbest am Arbeitsplatz. Damit will die Brüsseler Behörde den Weg zu einer besseren Diagnose und Behandlung von Asbesterkrankungen frei machen, gibt Hinweise, wie Asbest besser erkannt und abgeräumt sowie entsorgt werden kann. Hinzu kommt eine „erhebliche Senkung des Grenzwerts für die Asbestexposition bei der Arbeit”. Asbest darf in der EU seit 2005 nicht mehr verwendet werden, ist aber noch in älteren Gebäuden verbaut. Eingeatmete Asbestfasern sind besondere gesundheitsgefährdend und können Weichteil- oder Lungenkrebs verursachen, wobei die Erkrankung meist erst etwa 30 Jahre nach der Exposition (dem Stoff ausgesetzt sein) auftreten. Laut EU-Kommission haben rund 78 Prozent der in den Mitgliedstaaten anerkannten berufsbedingten Krebserkrankungen mit Asbest zu tun. [jg]