„Heuchlerisch“: Gifte in EU verboten, Export aber erlaubt

Eine Übernahme der EU-Umweltnews des DNR:

In der EU als „gefährlich“ deklariert, aber als Handelsgut ein Exportschlager: Amnesty International, Eurogroup for Animals, das Forum Umwelt und Entwicklung, Umweltinstitut München, Greenpeace und viele andere Organisationen haben am 26. September gegen die Ausfuhr von in Europa aus Sicherheitsgründen verbotene Produkte protestiert. Diese Form der „Doppelmoral“, die gegen Umwelt- und Menschenrechtsverpflichtungen der EU verstoße und die Ambitionen des Green Deals diskreditiere, müsse schnellstmöglich beendet werden, so die 117 Organisationen. Die EU-Handelspolitik dürfe keine negativen Auswirkungen auf Klima, Biodiversität und Menschenrechte forcieren.

Die EU-Gesetze über den Verkauf und die Verwendung von Pestiziden, Kinderspielzeug, giftige Chemikalien, Einwegplastik und künstliche Intelligenz enthielten skandalöse Schlupflöcher, die es Unternehmen ermöglichten, gefährliche Warenkategorien aus Europa in den Rest der Welt zu exportieren, auch wenn sie in der EU aus guten Gründen verboten seien. 

Lis Cunha, EU-Handelsaktivistin bei Greenpeace, betonte: „Es ist ein Skandal, dass die EU-Verbote für gefährliche Produkte nicht gelten, wenn die Waren für Nicht-EU-Länder bestimmt sind.“ Die EU-Politik stelle den privaten Profit von Unternehmen über das Wohlergehen gefährdeter Gemeinschaften in anderen Teilen der Welt, was „nicht zu rechtfertigen“ sei. Es fehle ein übergreifendes EU-Gesetz, das diese Schlupflöcher schließt.

Das gemeinsame Briefing dokumentiert, wie diese Handelsschlupflöcher in aktuellen und vorgeschlagenen Gesetzen auftauchen, darunter:

  • 2006 REACH-Verordnung (Chemikalien)

  • 2009 Pestizid-Verordnung 

  • 2009 Kinderspielzeug-Richtlinie 

  • 2019 Richtlinie über Einwegkunststoffe

  • 2023 Ökodesign-Verordnung für nachhaltige Produkte

  • 2023 Vorschlag für eine Verordnung über die Sicherheit von Spielzeug

  • 2024 AI-Gesetz 

Laut einer Untersuchung von Public Eye wurden im Jahr 2018 über 80.000 Tonnen Pestizide, die in der EU verbotene Stoffe enthalten, exportiert, was zu den geschätzten 385 Millionen Fällen von akuten Pestizidvergiftungen pro Jahr beigetragen habe.

Im Jahr 2023 deckte eine Untersuchung von Greenpeace Deutschland auf, dass giftige Pestizide, die aus der EU in Nicht-EU-Länder exportiert wurden, als Giftcocktail auf landwirtschaftlichen Produkten wie Limetten zurück nach Europa gelangten, was dann auch für die Gesundheit der europäischen Verbraucher gefährlich sein könnte. 

Nach Angaben der Europäischen Chemikalienagentur ECHA seien im Jahr 2020 über 660.000 Tonnen gefährlicher Chemikalien, die in der EU verboten sind oder strengen Beschränkungen unterliegen, aus der EU exportiert worden.

Das Briefing zeigt auch Beispiele für bestehende EU-Rechtsvorschriften, in denen die Schlupflöcher nicht vorkommen und die damit als Präzedenzfall für derlei Maßnahmen dienen könnten. So würden sowohl die EU-Verordnung über das Verbot von Waren, die in Zwangsarbeit hergestellt wurden sowie die EU-Verordnung über Quecksilber Ausfuhren aus der EU in Nicht-EU-Länder verbieten. [jg/PM]

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Handelsschlupflöcher ermöglichen es europäischen Unternehmen, giftige Produkte zu exportieren, die auf dem EU-Markt verboten sind