Quecksilber: verbleibende Anwendungen in der EU werden verboten
Am 30. Juli ist in der EU die überarbeitete Quecksilber-Verordnung in Kraft getreten. Damit soll die hochgiftige Chemikalie Quecksilber in der schrittweise aus dem Verkehr gezogen werden. Demnach soll die Verwendung und Ausfuhr von Dental-Amalgam zum 1. Januar 2025 eingestellt werden. Dental-Amalgam wird als Füllmaterial in der Zahnmedizin verwendet. Die umgangssprachliche „Plombe“ nach der Kariesbehandlung wird künftig aus andere Materialien bestehen. Hier gibt es eine befristete Ausnahme bis zum 30. Juni 2026, sodass in absehbarer Zeit Quecksilber in der Zahnmedizin verschwunden sein wird. Auch die Herstellung und der Handel mit bestimmten quecksilberhaltigen Lampen wird eingestellt, je nach Lampenkategorie bis 2026 oder 2027.
Mit diesen Verboten wird die letzte große Lücke für die Verwendung von Quecksilber in der EU geschlossen. Die EU-Quecksilberverordnung wurde 2017 erarbeitet und basiert auf der Ratifizierung der Minamata-Konvention durch die EU. Mit der jetzigen Überarbeitung geht die EU aber deutlich über die Konvention und dortige Beschlüsse hinaus.
Quecksilber ist ein hochgiftiges Schwermetall. Es schadet der menschlichen Gesundheit, besonders die Dämpfe, die bereits bei Zimmertemperaturen entstehen. Sie können zu einer chronischen Vergiftung führen. Organische Quecksilberverbindungen sind zudem fettlöslich und können sich so in der Nahrungskette anreichern.