PFAS-Verbot: Stand der Dinge

Eine Übernahme der EU-Umweltnews des DNR.

Die besonders langlebigen und schädlichen „Ewigkeitschemikalien“, per- und polyfluorierte Alkylverbindungen (PFAS) sollen – erstmals in der EU – als Gruppe verboten werden. Was nicht allen gefällt. Der Verbots-Vorschlag könnte nun abgeschwächt werden, heißt es in einem Fortschrittsbericht der Europäischen Chemikalienagentur ECHA in Zusammenarbeit mit fünf nationalen Regulierungsbehörden, darunter die deutsche Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAUA).

Die Europäische Chemikalienagentur ECHA und die fünf Behörden aus Dänemark, Deutschland, den Niederlanden, Norwegen und Schweden, die den Verbotsvorschlag eingebracht hatten (EU-News 09.02.2023) haben am 20. November eine Erklärung zu möglichen Abweichungen vom Totalverbot abgegeben. Der weitreichende Vorschlag für Beschränkungen hat inzwischen durch öffentliche Konsultation zu tausenden Antworten geführt. Darum werde erwogen, ob es auch andere Möglichkeiten als ein universelles Totalverbot gibt, um die Ziele zu erreichen. 

Die beteiligten Behörden und ECHA-Sachverständigenausschüsse untersuchten nun „Bedingungen, die erfüllt werden müssen, um die weitere Herstellung, das Inverkehrbringen oder die Verwendung von PFAS bis Alternativen verfügbar sind“ und die anstelle des Verbots eingeführt werden könnten. Denn für industrielle Anwendungen würden einige der rund 10.000 Stoffe umfassenden PFAS-Gruppe derzeit noch gebraucht. Unter anderem in Batterien, Brennstoffzellen und Elektrolyseure, aber auch in medizinischen Geräten und Halbleitern. 

Das kann allerdings noch dauern: „Die Ausarbeitung der Stellungnahme wird im Laufe des Jahres 2025 weiter voranschreiten“, danach wird wiederum konsultiert. In Zusammenarbeit mit den Unternehmern, die Chemikaliendossiers im Rahmen der EU-Chemikalienverordnung REACH einreichen will die ECHA der Europäischen Kommission „so schnell wie möglich eine transparente, unabhängige und qualitativ hochwertige Stellungnahme“ ihrer Sachverständigenausschüsse (RAC und SEAC) vorlegen. Letztlich entscheidet die EU-Kommission in Absprache mit den EU-Mitgliedstaaten über die Beschränkung. 

Das PFAS-Verbot (bzw. „Klarheit über PFAS“) sowie die Aktualisierung der EU-Chemikalienverordnung REACH stehen im Arbeitsauftrag der neuen EU-Umweltkommissarin Jessika Roswall (EU-News zum Mission letter). Sie wird dabei eng mit dem für Industriepolitik zuständigen EU-Exekutivkommissionspräsidenten Stéphane Séjourné (Mission Letter) zusammenarbeiten.

Umwelt- und Gesundheitsverbände weisen seit Jahren auf die mit PFAS behafteten Risiken und erhebliche Probleme unter anderem mit dem Trinkwasser hin, für die es derzeit auch kaum Lösungen gibt (EU-News 29.02.2024, 31.08.2023, 01.03.2023). [jg]

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