Geplanter Exportstopp für verbotene Pestizide lückenhaft

Die aktuelle Bundesregierung hatte in ihrem Koalitionsvertrag von 2021 zugesagt, von “ den rechtlichen Möglichkeiten Gebrauch [zu] machen, [um] den Export von bestimmten Pestiziden zu untersagen, die in der EU aus Gründen des Schutzes der menschlichen Gesundheit nicht zugelassen sind. Dieses Vorhaben soll dazu dienen, die doppelten Standards abzubauen, die in der Nutzung und dem Handeln mit Pestiziden bestehen abzubauen und der globalen Verantwortung gerecht zu werden, die Deutschland als Chemiestandort innehat.

Federführend dabei ist das Bundesministerium für Landwirtschaft und Ernährung (BMEL) unter Leitung von Cem Özdemir. Nun liegt ein Verordnungsentwurf, um das geplante Exportverbot umzusetzen. Die dort enthaltene Liste von 180 in der EU verbotenen Pestizide ist jedoch nicht vollständig. Viele Substanzen, deren Verwendung in der EU verboten sind und die akut toxisch, erbgutschädigend, krebserregend oder reportoxisch sind, fehlen in dem Entwurf. Hinzu kommt, dass der Entwurf lediglich auf fertige Pestizidprodukte abzielt, jedoch nicht auf die toxischen Grundsubstanzen. Diese dürften dann weiter exportiert werden und können in Drittländer zu Pestiziden weiterverarbeitet und angewendet werden. Seiner Verantwortung kommt Deutschland damit nur in geringem Maße nach.

Zurück
Zurück

Der wissenschaftliche Beirat der Bundesregierung bestätigt zivilgesellschaftliche Forderungen

Weiter
Weiter

Chemiepolitischer Mittagstalk 2023 #4 - Krieg, Klimakrise, Inflation